
Mit ganzheitlichen Strategien – Arbeitsplätze gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestalten.
Die Resilienz Ihrer Mitarbeitenden ist entscheidend für Ihren Unternehmenserfolg:
Zufriedene, gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende sind die wichtigste Ressource eines Unternehmens. Schaffen Sie langfristige Bindung, Engagement und Leistungsfähigkeit durch Ihre Fürsorge für ein gesundheitsförderndes Arbeitsklima.
Und nein, psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nicht Privatsache, denn dabei geht es nicht, um die individuelle, psychische Gesundheit einzelner Mitarbeitenden – sondern vielmehr um die grundlegende Gestaltung der Arbeitsplätze und deren Auswirkungen und Belastungen für die Gesundheit.
Was genau ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Wie auch bei Gefahren physischer Natur, z.B., im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr, sind ArbeitgeberInnen gesetzlich verpflichtet (§ 5 ArbSchG), für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf psychische Belastungen zu sorgen und diese, z.B., im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) regelmäßig zu überprüfen. Dazu werden vor allem Tätigkeiten und die Gestaltung des Arbeitsplatzes untersucht und auf Belastungsfaktoren, wie Lärm, ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck, arbeitsbedingten Stress, uvm., geprüft. Entscheidend ist hier der Grad der Belastung. Sind einzelne Belastungsfaktoren über dem Grenzwert oder wird eine Belastungsgrenze durch Kombination mehrerer Faktoren erreicht, gibt es Handlungsbedarf.
Für Bereiche, in denen die psychische Belastung des Arbeitsplatzes über dem Grenzwert liegt, sollten anhand der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen entwickelt, eingesetzt und deren Nutzen evaluiert werden, sodass diese Belastungen zeitnah minimiert werden können.
Ablauf & Struktur
Die psychische Gefährdungsbeurteilung lässt sich in 3 Phasen (+1 optionale Phase) unterteilen.
Analyse
Identifizierung relevanter Tätigkeiten/Arbeitsbereiche z.B., anhand einer Arbeitsplatzbegehung, Fragebögen, Interviews mit Mitarbeitenden oder Ähnlichem.
Analyse und Bewertung der Belastungsgrade der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten.
Intervention
Entwicklung und Planung geeigneter Maßnahmen, anhand der Analyseergebnisse (Task-Force).
(Beginn der) Umsetzung der Maßnahmen im Unternehmen.
Auswertung
Bewertung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahme(n). Dieser Schritt kann je nach Maßnahme einige Monate oder auch 1–2 Jahre nach der Interventionsphase stattfinden.
Dokumentation und Beurteilungsbericht zum Prozess, Ergebnissen und Wirksamkeit der psychischen Gefährdungsbeurteilung und durchgeführten Maßnahmen.
Re-Evaluation (optional)
Erneute Analyse der psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Die gesetzliche Empfehlung legt eine Re-Evaluation alle 1–2 Jahre fest. In jedem Fall sollte eine Re-Evaluation bei großen Veränderungen im Unternehmen in Betracht gezogen werden, wie zum Beispiel bei veränderten Arbeitsprozessen, Neueinführung von Technologien, Zusammenschluss von Abteilungen, Gründung neuer Arbeitsbereiche, Veränderungen auf Führungsebene, etc.
Im Anschluss an die Re-Evaluation können ggf. Ergänzungen, Anpassungen oder Wiederholungen der Interventionen vorgenommen werden.
Schaffen wir gemeinsam eine gesündere und leistungsfähigere Arbeitswelt!
Gesundes Arbeitsumfeld schaffen
Sie interessieren sich für weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen?
Ich berate Sie gerne dazu, wie Sie Ihr Unternehmen nachhaltig gesundheitsfördernd gestalten können.
So können Sie:
- AU-Tage senken
- Arbeitszufriedenheit und Engagement erhöhen
- Mitarbeitende langfristig ans Unternehmen binden
- Produktivität steigern
Lassen Sie uns gemeinsam ein nachhaltig gesundes und leistungsförderndes Arbeitsumfeld schaffen.